Wir beraten , vertreten und gestalten bei mietrechtlichen Problemen unserer Mandanten, gleichgültig ob als Vermieter oder Mieter, sowohl im Privat- als auch im Gewerberaummietrecht.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich u.a. auf die ·
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- Geltendmachung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis
- Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen
- Mieterhöhungen
- Kündigungen und Kündigungsschutzklage
- Räumungsklage
Ferner sind wir behilflich bei der Gestaltung und Abwicklung von Pachtverhältnissen sowohl in der Funktion als Verpächter als auch Pächter. |